EVVS – Tillmitsch
Protokoll der 1. Vorstandssitzung
Thema: |
1. Vorstandssitzung |
Datum: |
09.10.2014 |
Beginn: |
19:00 Uhr |
Ende: |
20:30 Uhr |
LfdNr. |
Teilnehmer |
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Anwesend |
1 |
Lt. beiliegender TN-Liste |
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1. |
Eröffnung und Begrüßung |
2. |
Feststellen der Beschlußfähigkeit |
3. |
Beratungsangelegenheiten |
4. |
Beschlussfassungen |
5. |
Allfälliges |
Eröffnung und Begrüßung
- Obmann Alois Hernach begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung
Feststellen der Beschlußfähigkeit
- Der Vorstand ist vollzählig anwesend somit ist die Beschlussfähigkeit gegeben
Topic 3 – Beratungsangelegenheiten
- Information über die Teilnahme am Infoseminar des LV-Eltervereine Steiermark
Obmann Hernach berichtet dass Frau Neuwirth und er an der Veranstaltung teilgenommen haben und äußerst interessante Informationen erhalten haben.
Unter anderem wurden rechtliche Möglichkeiten des EV angesprochen sowie die Vorteile des Vereinsstatuses in Hinblick auf Schulveranstaltungen, Förderungstätigkeiten sowie die Möglichkeit Sponsorengelder zu lukrieren erörtert.
Der EV soll ein Bindeglied zwischen Schüler und Lehrer darstellen. - Logo - Über ein Logo des EVVS-Tillmitsch wird diskutiert. Bis zur nächsten Sitzung sollten Logovorschläge beim Obmann gemacht werden.
- Statutenänderung – Aufgrund einiger Unklarheiten in den Statuten wird ersucht die vorliegenden Statuten durchzusehen und etwaige Änderungsvorschläge bis zur nächsten Sitzung einzubringen.
- 40-Jahr-Feier VS Tillmitsch – Genaue Besprechung der Tätigkeit des EV nach Termin Schulforum (13.10.2014)
- Gemeindezeitung – Bericht über die Gründung des EV sollte in der nächsten Ausgabe erscheinen, eventuell Fotos von der Gründungssitzung – Rücksprache mit Schriftführer.
Beschlussfassungen
- Keine Beschlüsse erforderlich
- Nächste Vorstandssitzung: 06.11.2014, 19:00 Uhr GH Heusserer
Allfälliges
- Die Möglichkeit Anregungen und Wünsche an den EV zu richten, sollte mittels einem bei der Infotafel im Schulgebäude angebrachtem Briefkasten ermöglicht werden.
- Die Möglichkeit einer Schüler-Ferienbetreuung sollte vom EV geprüft werden