Tätigkeitenplan für Obleute
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Generalversammlung mit allen Mitgliedern
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Wahl des Leitungsorgans (Vorstand) im Rahmen einer Generalversammlung (verpflichtend je nach Statut: jährlich, jedes zweite Jahr,... *)
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Teilnahme an der jeweils ersten Sitzung des Klassenforums jeder Klasse, zumindest jedoch bei den ersten Klassen
▪ Vorstellung des Elternvereins, Einladung zur Mitarbeit,
▪ Wahlvorschlag/-vorsitz für Wahl der Klassenelternvertretung;
▪ Einholung der Zustimmung der Eltern, dass Klassenliste mit Namen,
Adresse und Telefonnummer, ev. E-mail, an den Elternverein
weitergegeben werden.
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Vereinbarung mit Schulleitung betreffend die Weiterleitung von Erlässen der Schulbehörde, der Zeitschrift SCHULE, etc. an die/den Vorsitzende/n des EV
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Regelmäßige Treffen / Sitzungen der Vorstandsmitglieder
▪ Einladung mit Tagesordnung;
▪ Beiziehung der KlassenelternvertreterInnen (Kl-Ev), die keine Funktion im Leitungsorgan haben;
▪ Protokoll über die gefassten Beschlüsse;
▪ Genehmigung des jeweils „vorigen“ Protokolls;
▪ Festlegung des Termins für die nächste Vorstandssitzung
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Vorbereitung des Schulforums
▪ Beratung mit den Kl-Ev über Tagesordnungs-Vorschläge und günstige
Sitzungstermine
▪ Weiterleitung der Vorschläge an die Schulleitung;
▪ Vorbesprechung zu den Tagesordnungspunkten auf der Einladung
mit allen Kl-Ev ;
▪ Vereinbarung über Protokollführung und Weiterleitung.
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Kontakt zum Landesverband
▪ e-mail-Adresse(n) des EV bekannt geben beim LV;
▪ Teilnahme an Veranstaltungen des Landesverbandes;
▪ Weiterleitung von Informationen des LV an die Mitglieder;
▪ Hotline 0676 404 02 40 e-mail office@elternbrief.at
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* Genaue Informationen über die Regelungen für "Ihren" Elternverein können Sie aus den Statuten „Ihres“ Elternvereins entnehmen. Sind diese nicht auffindbar, können sie bei der Vereinsbehörde angefordert werden.
Die Länge der Funktionsperiode können Sie auch dem Zentralen Vereinsregister entnehmen, indem Sie auf der seite "Abfrage" die ZVR-Zahl des Elternvereins eingeben. (zur Abfrage)
- Meldung nach jeder Wahl - auch wenn die Personen im Leitungsorgan (Vorstand) wegen "Wiederwahl" gleich geblieben sind.
- an die Vereinsbehörde (Formblatt 1) UND
- an den Landesverband (Formblatt 2 )
Rechtliche Grundlagen
Schulunterrichtsgesetz:
§ 63: Elternvereine und Schule
§ 63a: Schul-/Klassenforum
§ 64: Schulgemeinschaftsausschuss (SGA)
§ 60, § 61: Erziehungsberechtigte, Rechte und Pflichten
§ 19: Information der Erziehungsberechtigten
§ 47: Mitwirkung der Schule an der Erziehung
§ 48: Verständigungspflichten der Schule
www.bmukk.gv.at/schulen/recht/index.xml
Rundschreiben
2009-16:
BMUKK-10.060/0130-I/4b/2009 ; Grundsatzerlass zur Begabtenförderung
2009-15:
BMUKK-10.077/0004-I/4/2009 ; Grundsatzerlass "Ganzheitlich-kreative Lernkultur in den Schulen"
2009-06:
BMUKK-36.153/0016-I/8/2009 ; Richtlinien für die Anwendung von Individuellen Förderplänen
www.bmukk.gv.at/ministerium/rs/index.xml
Erlässe des Landesschulrats für Steiermark
Förderung der leseschwachen Schülerinnen
und Schüler auf der 8. und 9. Schulstufe
Qualität in Schule und Unterricht
Zusammenfassung der wichtigsten laufenden Initiativen
Verhaltensauffällige Kinder:
Richtlinien für Lehrerinnen / Lehrer und Schulleiterinnen / Schulleiter bzw. Hilfestellung für Bezirksschulinspektorinnen u. –inspektoren
Qualitätsstandards im integrativen Unterricht von
Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf